Dokumentation
Diese Seiten erklären, wie Cookiemark funktioniert und wie Sie es auf Ihrer Website einrichten. Sie richten sich an alle, die sich um die Website kümmern, ob Sie selbst oder Ihr Webentwickler.
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Die meisten Websites sind in drei Schritten eingerichtet. Sie legen die Website im Dashboard an, fügen eine Zeile in den Head jeder Seite ein und veröffentlichen das Banner. Die erste Seite unten führt Sie durch alle drei Schritte.
Lesen Sie danach die Seite zum Blockieren. Dort steht, welche Tracker Cookiemark von selbst zurückhält und wie Sie diejenigen kennzeichnen, die es nicht erkennt. Wenn Ihre Website Google Analytics, Google Ads oder Tag Manager nutzt, sind als Nächstes die beiden Seiten zu Google an der Reihe.
Erste Schritte
Referenz
- JavaScript-APIDie Auswahl im eigenen Code auslesen, auf Änderungen reagieren und eigene Schaltflächen bauen.
- Cookies und die Cookie-ListeWofür die Liste da ist, wie Sie sie füllen und welches Cookie Cookiemark selbst setzt.
- Das EinwilligungsprotokollWas jeder Eintrag enthält, wie Sie einen einzelnen Besucher finden und wie der CSV-Export funktioniert.
- Der ScannerWie ein Scan Ihre Website besucht, was der Bericht prüft und was er nicht sehen kann.
- MCP für KI-AssistentenVerbinden Sie Claude, Cursor oder einen anderen Assistenten und fragen Sie in normalen Worten nach Ihren Websites, Scans und Einwilligungen.
- Die APIMit einem API-Schlüssel Websites auflisten, das Einwilligungsprotokoll lesen, eine Einwilligungs-ID nachschlagen und veröffentlichen.
- Regionen und DatenschutzsignaleDas Banner nur in ausgewählten Ländern zeigen und Global Privacy Control beachten.
- DokumenteLassen Sie Cookiemark Ihre Cookie-Richtlinie, Ihre Datenschutzerklärung, die Seite mit den US-Datenschutzoptionen und Ihr Impressum schreiben.
Teams und Umstieg
- Agenturen und KundenRollen für Ihr Team, ein Arbeitsbereich pro Kunde und Ihre eigene Marke im Dashboard.
- Umstieg vom PluginDie Einstellungen des WordPress-Plugins CookieConsent importieren und danach das Nötige anpassen.
- Fragen und AntwortenKurze Antworten auf die häufigsten Fragen und ein Hinweis zur Rechtslage.